K - Magazin der Kaffeehäuser 2020 - 03

K 17 A ktuell ist vieles anders als sonst. Positiv ist, dass auf- grund der aktuellen wirtschaftlichen Situation, in der sich dieWiener Kaffeehausbetriebe und gene- rell die Gastronomie in unserer Stadt befinden, sich die StadtWien entschlossen hat, unserer Forderung nach einer „Winteröffnung der Schanigärten in gleichem Umfang wie im Sommer“ nachzukommen. Was bedeutet das konkret? Mit einem einfachen, formlosen Antrag können Sie Ihren Schanigarten in der gleichen Größe und Form wie in den Sommermonaten beantra- gen. Außerdem ist in diesem Fall KEIN tägliches Wegräumen des Schanigartens notwendig. Sollten Sie schon einen „klei- nen“ Winterschanigarten nach der bishe- rigen Regelung beantragt haben, können Sie trotzdem (stattdessen) diese größere Winterlösung beantragen! Natürlich ha- ben Sie auch die Möglichkeit, bei der „kleinen“ Winterschanigarten-Lösung zu bleiben. (Auch in diesem Fall müssen Sie den Schanigarten heuer im Winter um 23 Uhr nicht wegräumen.) Einschrän- kungen kann es allerdings geben: Saiso- nale Nutzungen gehen vor (wie z.B. ein Maronistand, Punschstand, Christkindlmarkt, Christbaumverkauf). Was müssen Sie tun? Sie müssen diesen Winterschanigarten – im Normalfall für die Monate Dezember 2020 bis Ende Februar 2021 - AKTIV beantragen (aber in vereinfachter Form). Bitte schreiben Sie einfach eine E-Mail (mit Namen des Schanigarteninhabers, Stand- ort-Adresse des Betriebs und der Geschäftszahl des aktuell gültigen Schanigartenbescheids) an das zuständige MBA mit folgendem Wortlaut: „Ich beantrage, dass mein Schanigarten bis Ende Feber 2021 auf der Straße stehen bleiben darf.“Wenn Sie die Bewilligung für weniger Monate benötigen, beantragen Sie bitte die entsprechend gewünschte kürzere Zeit. So bekommen Sie unkompliziert dieMöglichkeit, Ihre Gäste weiterhin auch im Freien zu bewirten. Achtung: Wenn Ihr aktueller „Sommerschani- garten“ nur für eine kürzere Zeit als bis Ende November 2020 bewilligt ist, stellen Sie bitte umgehend (noch vor Ende der bewilligten Zeit) den Antrag. AUS DER BRANCHE Heizstrahler Heizstr h er dürfen in Wien grunds tz i h nur e ektris h betrieben und müssen gesondert be ntr gt werden. In der P rkspur sind Heizstr h er ni ht er ubt. Die Strom eitung d rf ni ht uf oder über dem Gehsteig ver egt werden. F s die Heizstr h er für die g nze Winters h nig rtenzeit (Dezember bis Febru r) bewi igt werden so en, be hten Sie bi e, d ss die Gebüh- ren sowoh für 2020 s u h für 2021 bez h t werden müssen. Weitere Details zu den Winterschanigärten 2020/21 (Heizstrahler, Tipps, Sonderfälle, Kosten etc.) sowie einen Überblick über die Kontaktdaten der MBAs finden Sie unter: wko.at/wien/schanigarten Um die Gastronomie zu unterstützen, bleiben Wiens Schanigärten auch in der kalten Jahreszeit geö net. WINTER SCHANIGÄRTEN iStock by Gey Images

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